
In dem Schreiben an das Gericht bittet die SEC, die Änderung der Fristen für die Einreichung der Antwortschriftsätze auf die Anträge der Parteien auf ein summarisches Urteil und die Versiegelung der Unterlagen anzuordnen.
In Anbetracht der anhängigen Amicus-Schriftsätze beantragt die SEC, den Termin für die Einreichung der versiegelten Antwortschriftsätze vom 15. November auf den 30. November zu verlegen.
Der Termin für das Briefing zur Festlegung der Schwärzungen in den Antwortschriftsätzen wird vom 17. November auf den 2. Dezember verlegt. Ebenso wird die Frist für die Einreichung von öffentlichen, redigierten Antwortschriftsätzen vom 21. November auf den 05. Dezember verschoben.
Darüber hinaus soll die Frist für die Einreichung von Sammelanträgen zur Versiegelung aller vorgeschlagenen Schwärzungen für das gesamte Material zum Schnellverfahren nun am 22. Dezember enden. Die Einspruchsfrist gegen die Sammelanträge soll vom 22. Dezember auf den 9. Januar verlängert werden.
Darüber hinaus fordert die SEC, dass alle zusätzlichen Amicus-Briefe bis zum 11. November 2022 eingereicht werden müssen.
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